Um- und Neubau verschiedener Arten-Schutz-Objekte
Ausstattung der Neu- oder Bestandsobjekte mit Insektenhotels, Turmfalkenhöhlen, Nistkästen und -hilfen für Rauch- und Mehlschwalben, Halbhöhlen für heimische Vogelarten sowie Spaltenquartiere und Höhlen für Fledermäuse
Bepflanzung mit verschiedensten Pflanzenarten um die Vielfaltder Landschaft zu erhalten
Der Artenschutz spielt eine entscheidende Rolle für die naturschutzrechtliche Zulässigkeit von Bauprojekten. Die Kommunen müssen die artenschutzrechtlichen Vorschriften zwingend berücksichtigen. Daher haben wir uns durch voraussichtlich erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, dazu entschieden, den Naturschutzbund bei sogenannten Ausgleichmaßnahmen zu unterstützen.